Das Oberlandesgericht Stuttgart hat auf unsere Klage in seiner Entscheidung vom 18. August 2011 (2 U 138/10) die Klauseln zum Rückkaufwert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in den Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der Allianz Lebensversicherungs-AG, die vom 1. Juli 2001 bis Ende 2007 verwendet wurden, für intransparent und unwirksam erklärt.
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