Altersrente für Frauen
Altersrente für Frauen
Frauen, die vor dem 01. Januar 1952 geboren wurden, haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie,
- die Wartezeit (15 Jahre) erfüllt haben und
- mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge nach Vollendung des 40. Lebensjahres für eine versicherte Tätigkeit gezahlt haben.
zum Weiterlesen:
Rente,
Altersgrenze,
Wartezeit Regelaltersrente
Mutterschaftsgeld
Wartezeit
Muttergeld
Abschlag
Aktueller Rentenwert
allgemeine Wartezeit
KFZ-Haftpflichtversicherung
Leibrente
Pflegerentenversicherung
Rente
Rentenformel
Zertifizierung




