Auslandsrücktransport
Reisemehrkosten: Hält sich der Versicherte vorübergehend im Ausland auf und erkrankt während dieser Zeit wird der Auslandsrücktransport übernommen.
Weitere Voraussetzung: Die Behandlung ist notwendig und vorort ist keine ausreichende medizinische Versorgung / Behandlung möglich.
Zusätzlich kann eine Rücktransportversicherung abgeschlossen werden.






