Der ambulante Versicherungsschutz

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Eine ambulante Behandlung ist eine Behandlung, die in der Arztpraxis oder aber im Ambulatorium eines Krankenhauses stattfindet. Dazu zählen nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Krankheitskosten und Krankentagegeldversicherung (MB/KK94) folgende Leistungen:

Jede Versicherung hat ihre eigenen Tarife und daraus ergeben sich die Leistungsunterschiede der Versicherer.