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Krankenversicherung | 29.07.10
 

So viel teurer wird die Krankenversicherung

29.7.2010 – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bleibt ein Sorgenkind der Politik. Im kommenden Jahr müssen sich Versicherte mindestens auf eine Anhebung des Beitragssatzes und den Einsatz von Zusatzbeiträgen auf breiter Front einstellen. Noch offen ist, ob auch die Betragsbemessungs-Grenzen angehoben werden, was vor allem besser verdienende Versicherte besonders trifft.

Die GKV kämpft unverändert mit dem Phänomen, dass die Gesundheitsausgaben deutlich schneller als die Einnahmen steigen.

Beitragssatz steigt

Im ersten Quartal 2010 rutschten die Krankenkassen wieder ins Minus. Für das gesamte Jahr wird ein Defizit von 3,1 Milliarden Euro trotz zusätzlicher Finanzspritzen der Bundesregierung erwartet (VersicherungsJournal 29.7.2010).

Deshalb steht jetzt bereits fest, dass die Beitragslast für die Versicherten im kommenden Jahr steigen wird. So wurde bereits angekündigt, dass der Beitragssatz, der mit Hilfe von staatlichen Zuschüssen aus dem Konjunkturpaket II auf 14,9 Prozent gedrückt worden war (VersicherungsJournal 1.7.2009), 2011 wieder auf die ursprünglichen 15,5 Prozent angehoben werden muss (VersicherungsJournal 7.7.2010).

Zusatzbeiträge werden Normalität

Außerdem soll die bisherige Obergrenze für individuelle Zusatzbeiträge der Krankenkassen fallen. Danach können derzeit nur ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens beziehungsweise nur acht Euro monatlich pauschal ohne Berücksichtigung des Einkommens erhoben werden.

In diesem Jahr hat bereits eine Reihe Kassen Zusatzbeiträge eingeführt (VersicherungsJournal 26.1.2010), viele weitere dürften im kommenden Jahr folgen. Der Druck ist so groß, dass einige Kassen die Abwanderung bedeutender Anteile ihrer Mitglieder zu Kassen ohne Zusatzbeitrag hinnehmen müssen, um eine Insolvenz zu vermeiden (VersicherungsJournal 15.6.2010).

Noch offen ist, ob die Beitragsbemessungs-Grenze erneut angehoben wird. Dies trifft höher verdienende, freiwillig versicherte Arbeitnehmer sowie gesetzlich versicherte Selbstständige. Sollte die Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer gesunken sein, ist anders als in den Vorjahren üblich sogar eine Senkung der Beitragsbemessungs-Grenze denkbar (VersicherungsJournal 30.11.2009).

Simulationsmöglichkeit

Das VersicherungsJournal hat einen schon seit Jahren angebotenen Excel-Rechner (VersicherungsJournal 16.10.2008) aktualisiert, mit dem für Angestellte und für Selbstständige die Mehrbelastung simuliert werden kann, die aus den Komponenten Veränderung des Beitragssatzes, Erhebung eines Zusatzbeitrags und eventuellem Anstieg der Beitragsbemessungs-Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung resultiert.

So muss beispielsweise ein Arbeitnehmer mit 39.000 Euro Jahresgehalt allein durch die Anhebung des Beitragssatzes mit knapp zehn Euro monatlichem Mehrbeitrag oder 3,4 Prozent Beitragssteigerung rechnen. Führt seine Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag von beispielsweise 15 Euro ein, liegt der Steigerungssatz bereits bei 8,6 Prozent.

Bei einem anderen Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Jahresgehalt sind dies unter gleichen Bedingungen 7,9 Prozent Anhebung. Sollte jedoch die Beitragsbemessungs-Grenze beispielsweise um zwei Prozent angehoben werden, muss er bereits gut 33 Euro mehr im Monat bezahlen, was einer Steigerung von zehn Prozent des Beitrags entspricht.

Noch teurer wird es unter gleichen Bedingungen für den Selbstständigen. Er muss sich auf knapp 51 Euro monatlichen Mehraufwand einstellen – dies entspricht in Relation zu seinem insgesamt deutlich höheren Beitrag einer Steigerung um acht Prozent.

Der Rechner kann unter diesem Link kostenfrei zur privaten Nutzung heruntergeladen werden.


Quelle: http://www.versicherungsjournal.de
 
 

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