Die GKV kämpft unverändert mit dem Phänomen, dass die
Gesundheitsausgaben deutlich schneller als die Einnahmen
steigen.
Im ersten Quartal 2010 rutschten die Krankenkassen wieder ins
Minus. Für das gesamte Jahr wird ein Defizit von 3,1 Milliarden
Euro trotz zusätzlicher Finanzspritzen der Bundesregierung
erwartet (VersicherungsJournal 29.7.2010).
Deshalb steht jetzt bereits fest, dass die Beitragslast für die
Versicherten im kommenden Jahr steigen wird. So wurde bereits
angekündigt, dass der Beitragssatz, der mit Hilfe von
staatlichen Zuschüssen aus dem Konjunkturpaket II auf 14,9
Prozent gedrückt worden war (VersicherungsJournal
1.7.2009), 2011 wieder auf die ursprünglichen 15,5 Prozent
angehoben werden muss (VersicherungsJournal
7.7.2010).
Zusatzbeiträge werden Normalität
Außerdem soll die bisherige Obergrenze für individuelle
Zusatzbeiträge der Krankenkassen fallen. Danach können
derzeit nur ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens
beziehungsweise nur acht Euro monatlich pauschal ohne
Berücksichtigung des Einkommens erhoben werden.
In diesem Jahr hat bereits eine Reihe Kassen Zusatzbeiträge
eingeführt (VersicherungsJournal
26.1.2010), viele weitere dürften im kommenden Jahr
folgen. Der Druck ist so groß, dass einige Kassen die
Abwanderung bedeutender Anteile ihrer Mitglieder zu Kassen
ohne Zusatzbeitrag hinnehmen müssen, um eine Insolvenz zu
vermeiden (VersicherungsJournal
15.6.2010).
Noch offen ist, ob die
Beitragsbemessungs-Grenze erneut angehoben
wird. Dies trifft höher verdienende, freiwillig versicherte
Arbeitnehmer sowie gesetzlich versicherte Selbstständige.
Sollte die Bruttolohn- und
-gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten
Arbeitnehmer gesunken sein, ist anders als in den Vorjahren
üblich sogar eine Senkung der
Beitragsbemessungs-Grenze denkbar
(VersicherungsJournal
30.11.2009).
Simulationsmöglichkeit
Das VersicherungsJournal hat einen schon seit Jahren
angebotenen Excel-Rechner (VersicherungsJournal
16.10.2008) aktualisiert, mit dem für Angestellte und für
Selbstständige die Mehrbelastung simuliert werden kann, die
aus den Komponenten Veränderung des Beitragssatzes, Erhebung
eines Zusatzbeitrags und eventuellem Anstieg der
Beitragsbemessungs-Grenze in der
Kranken- und Pflegeversicherung resultiert.
So muss beispielsweise ein Arbeitnehmer mit 39.000 Euro
Jahresgehalt allein durch die Anhebung des Beitragssatzes mit
knapp zehn Euro monatlichem Mehrbeitrag oder 3,4 Prozent
Beitragssteigerung rechnen. Führt seine Krankenkasse erstmals
einen Zusatzbeitrag von beispielsweise 15 Euro ein, liegt der
Steigerungssatz bereits bei 8,6 Prozent.
Bei einem anderen Arbeitnehmer mit 60.000 Euro Jahresgehalt
sind dies unter gleichen Bedingungen 7,9 Prozent Anhebung.
Sollte jedoch die Beitragsbemessungs-Grenze
beispielsweise um zwei Prozent angehoben werden, muss er
bereits gut 33 Euro mehr im Monat bezahlen, was einer
Steigerung von zehn Prozent des Beitrags entspricht.
Noch teurer wird es unter gleichen Bedingungen für den
Selbstständigen. Er muss sich auf knapp 51 Euro monatlichen
Mehraufwand einstellen – dies entspricht in Relation zu
seinem insgesamt deutlich höheren Beitrag einer Steigerung um
acht Prozent.
Der Rechner kann
unter diesem Link kostenfrei zur privaten Nutzung
heruntergeladen werden.