CSC-Versicherungsmakler
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen.
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Hier finden Sie die Maklervollmacht.

Der Makler ist insbesondere berechtigt:

  • Willenserklärungen des Auftraggebers abzugeben und für ihn entgegenzunehmen.
  • Versicherungsverträge des Auftraggebers ganz oder teilweise zu kündigen.
  • Versicherungsverträge für den Auftraggeber abzuschließen.
  • für den Auftraggeber in Schadenfällen aus Versicherungsverträgen tätig zu werden.
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    Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung der betrieblichen und privaten Versicherungen mit Ausnahme der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen.

    Darüber hinaus berät und betreut der Makler den Auftraggeber in allen Versicherungs- angelegenheiten und verwaltet die jeweils bestehenden Versicherungsverträge; diese Leistungen stellen im Verhältnis zur Vermittlungstätigkeit eine Nebenleistung dar.

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    Christoph Schiller
    Aschaffenburger Str. 17
    83064 Raubling
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