Vorstandsarbeit – Rechte und Pflichten des Vorstands

Die Tätigkeit als Vorstand ist eine der verantwortlichsten Tätigkeiten als Ehrenamtlicher überhaupt.

Viele ehrenamtliche Vorstände sind sich über die Rechte und Pflichten ihrer Aufgaben nicht im Klaren. Unvorbereitet gehen sie an ihr Amt heran und werden, kaum gewählt, schnell allein gelassen. Gleichzeitig sind die Anforderungen an die ehrenamtliche Vorstandsarbeit stetig gewachsen. Mit der Ausübung des Vorstandsamtes ergeben neben Rechten auch einige Pflichten, die der Vorstand zu erfüllen hat:

1. Allgemeine Pflichten des Vorstands

  • Das Vorstandsamt muss persönlich ausgeübt werden.
  • Der Vorstand ist an die Weisungen der Mitgliederversammlung gebunden und darf nur im Ausnahmefall davon abweichen.
  • Der Vorstand muss die Mitgliederversammlung regelmäßig informieren und Auskünfte erteilen.
  • Der Vorstand ist gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.
  • Der Vorstand muss dem Verein nach Beendigung des Amtes alles herausgeben, was er im Rahmen des Amtes erhalten hat.
  • Der Verein ist jederzeit berechtigt, ein Vorstandsmitglied aus seinem Amt abzuberufen.

2. Rechte des Vorstands

Natürlich sind nicht nur Pflichten mit dem Vorstandsamt verbunden. Der Vorstand hat auch Rechte:

Das Vorstandsmitglied kann von seinem Amt jederzeit zurücktreten

Wenn die Satzung keine anders lautenden Regelungen enthält, kann ein Vorstandsmitglied jederzeit seinen Rücktritt vom Amt erklären, auch wenn die Amtsperiode noch nicht abgelaufen ist (§ 671 Abs. 1 BGB).

Der Vorstand hat gegen den Verein einen Anspruch auf Aufwendungsersatz

Der ehrenamtliche Vorstand hat gegen den Verein zwar keinen Vergütungsanspruch, aber einen Anspruch auf Erstattung der angefallenen materiellen Aufwendungen nach § 670 BGB.

Unter § 670 BGB fallen alle tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen materiellen Aufwendungen.

Begriff der Aufwendungen nach § 670 BGB:

Nach dem BGH sind alle Aufwendungen Vermögensopfer mit Ausnahme der eigenen Arbeitszeit und Arbeitskraft, die der Vorstand zwecks Ausführung seines satzungsmäßigen Auftrags freiwillig, auf Weisung der hierzu befugten Vereinsorgane oder als notwendige Folge der Auftragsausführung, erbringt. Praxis-Beispiel:

  • Fahrt- und Reisekosten
  • Übernachtung und Verpflegung
  • Telekommunikationskosten
  • Porto
  • Arbeitszimmer in der Privatwohnung. 



Seite per E-Mail empfehlen